Vom sicheren und besonnenen Fahren profitieren alle. Oft muss man in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen, von denen das eigene Wohl und das anderer Verkehrsteilnehmer und Passanten abhängt. Wir begleiten kompetent durch die gesamte Fahrausbildung, so dass jeder später in der Lage ist, als Fahrzeugführer/in sicher, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll den Verkehrsalltag zu meistern.
Eine gute Ausbildung ist die sicherste Grundlage für das Bestehen der praktischen Führerscheinprüfung.
Praktische Fahrtermine werden individuell auf Wunsch des Fahrschülers abgestimmt.
Die Gesamtzahl der Grundfahr- bzw. Übungsstunden variiert. Es ist keine gesetzliche Mindestanzahl vorgeschrieben.
In den Übungsstunden bzw. der Grundausbildung werden die Handhabung und Bedienung des Fahrzeugs, sowie Verhaltensregeln im Verkehr vermittelt. Die Stundenanzahl hängt nicht zuletzt
von der individuellen Begabung und Ausgeglichenheit, der eigenen Motivation und Mitarbeit des Fahrschülers ab. Auch das Alter kann eine Rolle spielen.
Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
Der Gesetzgeber schreibt bei Ersterwerb eines Führerscheins der Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) 12 besondere Ausbildungsfahrten vor.
Diese beinhalten:
Autobahnfahrten (AB) Schulung auf Autobahnen 4 x 45 Minuten
Nachtfahrten (NF) Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 x 45 Minuten